Warnung für alle Katzenliebhaber und -besitzer im Raum Bingen/Rhein

Wenn Sie eine alte und/oder krank aussehende Katze sehen, denken sie vielleicht: 'Die sollte ich ins Tierheim bringen'.

In Bingen ist das der Tierschutzverein Mensch und Tier (M.u.T.) Bingen am Rhein.

Wenn Sie das tun, kann es das Todesurteil für die Katze bedeuten! Sie wird vielleicht noch am selben Tag eingeschläfert (das ist das politisch korrekte Wort für ermordet), und das unter Mißachtung der Tierheimordnung des Deuschen Tierschutzbundes!

Genau das ist am 15. August 2024 mit meinem Kater Harry passiert. Harry war 17 Jahre alt, taub und schon ziemlich kränklich, aber immer noch ein Freigänger. Und so hat sich das Ganze abgespielt:

Zusammengefasst: Jemand fängt eine fremde Katze und bringt sie zum Tierheim. Dieses läßt sie vom Tierarzt untersuchen und dieser tötet sie einfach. Und das, bevor der Besitzer überhaupt merken kann, dass das Tier entführt wurde. Eine Anfrage beim Tierheim kommt also garantiert zu spät. Und das alles unter dem Mäntelchen des Tierschutzes - und unter Mißachtung des Deutschen Tierschutzgesetzes!

Dieses Verfahren widerspricht eindeutig der Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes, wie man z.B. auf der Seite https://herz-fuer-tiere.de/ nachlesen kann. Hier ein Zitat der entsprechenden Text-Stelle:

Werden unvermittelbare Tiere im Tierheim eingeschläfert?

Die Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes regelt ganz genau, wann Hunde und Katzen in Tierheimen eingeschläfert werden dürfen. Nur wenn der Tierarzt eine unheilbare, schwere Erkrankung feststellt, ist dies erlaubt. Ein weiterer Grund zur Tötung eines Tieres kann das Vorliegen von schweren Verhaltensstörungen sein, die für das Tier Leiden im Sinne des Tierschutzgesetzes bedeuten. In solchen Einzelfällen trifft eine Kommission aus Tierärzten und Tierheimmitarbeitern die Entscheidung. In allen anderen Fällen ist die Tötung von Tieren im Tierheim grundsätzlich abzulehnen, denn das Deutsche Tierschutzgesetz verbietet das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund.

(Evelyn Ofensberger, Leiterin der Rechtsabteilung des Deutschen Tierschutzbundes)

Die Tötung meines Katers war daher meines Erachtens nicht zulässig und eventuell sogar illegal!

Übrigens: In der Satzung des M.u.T. wird der Deutsche Tierschutzbund und dessen Tierheimordnung nicht erwähnt - und das bei einem Betreiber eines Tierheims!

Das M.u.T. gehört also nicht dem Tierschtzbund an - warum wohl???. Damit unterliegt es keinerlei Kontrolle und kann mit den Tieren, die das Unglück haben, dort abgegeben zu werden, alles machen, was es will. Das hat meinen armen Kater sein Leben gekostet.

Zusatzinfo: Angeblich wird, wenn die Katze gechippt ist, der Besitzer informiert. Das erfordet folgendes: